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Diebstahl-Boom: Welche Versicherung schützt die Wärmepumpe?

Lesedauer: 7 Minuten, 18. Juli 2023
Aufgrund großer Nachfrage und langer Lieferzeiten scheinen Wärmepumpen für professionelle Langfinger eine zunehmend interessante Beute zu sein. Die Meldungen über dreiste Diebstähle der teuren Geräte häufen sich. Nicht selten berichten Geschädigte, dass sie auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben, da die Wohngebäudeversicherung sich nicht in der Pflicht sieht. Kein Wunder, dass Eigenheimbesitzer angesichts solcher Nachrichten verunsichert sind. Als Versicherungsmakler können Sie Abhilfe schaffen. Denn Wärmepumpen lassen sich durchaus gegen Diebstahl absichern, auch wenn die Marktlage noch sehr unübersichtlich ist. Was Sie über die Versicherung von Wärmepumpen wissen müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.

Teuer Irrtum: Wärmepumpe = Heizungsanlage = automatisch in der WGV

Künftig sollen Heizungsanlagen zum überwiegenden Teil mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch wenn die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben – das viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als „Heizungsgesetz“ – noch nicht greifen, verabschieden sich viele Eigenheimbesitzer zugunsten einer Wärmepumpe von ihrer Ölheizung. Bei Neubauten sind Erd- oder Luftwärmepumpen mit einem Anteil von 57 Prozent im Jahr 2022 bereits die am häufigsten eingesetzte Primär-Heizenergiequelle, wie Daten des Statistischen Bundesamts zeigen. Und allmählich hält dieser Trend auch Einzug in die Bedingungswerke der Versicherer. Noch ist die Marktlage allerdings unübersichtlich und der Wohngebäudeschutz vieler Gesellschaften nicht auf die Geräte ausgerichtet. Das gilt insbesondere für die Absicherung gegen Diebstahl.

In den Köpfen vieler Hausbesitzer ist die Sache klar: Die Wärmepumpe gehört zur Heizungsanlage und ist deshalb über die Wohngebäudeversicherung (WGV) abgesichert, sollte sie gestohlen werden. Das kann sich im Ernstfall als teurer Denkfehler erweisen. Denn:

 

  1. Wärmepumpen zählen nicht automatisch zu den versicherten Sachen in der Wohngebäudeversicherung. Das gilt insbesondere in den Basistarifen und älteren Verträgen ohne Innovationsklausel.
  2. Diebstahl gehört üblicherweise nicht zu den versicherten Gefahren in der Wohngebäudeversicherung.

Konsequenz: Bestehende WGV-Verträge prüfen

Wärmepumpen sind längst nicht immer in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. Standardmäßig ist das Gebäude (und gegebenenfalls Nebengebäude wie Schuppen oder Garagen) einschließlich aller fest verbauten Gegenstände versichert. Bei einer herkömmlichen Ölheizung ist die Situation eindeutig, da diese fest im Gebäude verbaut ist. Wärmepumpen hingegen werden häufig freistehend auf dem Grundstück installiert. Auf diese Besonderheit der Außeneinheiten sind ältere Bedingungswerke der Versicherungen noch nicht eingestellt.

Bisher kaum Lösungen für den gewerblichen Bereich

Die Informationen in diesem Beitrag beziehen sich auf privat genutzte Wärmepumpen. In der gewerblichen Gebäudeversicherung ist die Absicherung von Wärmepumpen häufig nicht möglich.

Bei einigen Versicherern ist der Einschluss in die Wohngebäudeversicherung nur möglich, wenn es sich um ein selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus handelt.

Zum anderen deckt die Wohngebäudeversicherung in erster Linie Schäden durch Grundgefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie gegebenenfalls Elementargefahren ab. Diebstahl zählt üblicherweise nicht zu den versicherten Gefahren. Er kann allerdings bei Tarifen mit Allgefahrendeckung oder über Zusatzklauseln eingeschlossen werden. Manche Anbieter, etwa die Alte Leipziger, versichern den Diebstahl von Wärmepumpen nur in Top-Tarifen.

Entscheidend: Standort der Wärmepumpe als Faktor für die Versicherung

Bei der Versicherung einer Wärmepumpenanlage kann ihr Standort eine entscheidende Rolle spielen. Viele Versicherer unterscheiden zwischen am versicherten Gebäude angebrachten Wärmepumpen und freistehenden Geräten. So ist unter anderem bei der Neodigital und der Interlloyd in bestimmten WGV-Tarifen der Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Wärmepumpen standardmäßig eingeschlossen, nicht aber der für freistehende Anlagen.

Grundsätzlich werden fest am Haus montierte Wärmepumpen von Versicherern oft als Gebäudebestandteil betrachtet. Dementsprechend sind sie im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mitversichert – vorausgesetzt natürlich, dass sie im Versicherungsumfang berücksichtigt sind. Das bedeutet: Es gelten die versicherten Gefahren und die Entschädigungsgrenzen gemäß WGV-Vertrag. Freistehende Anlagen können oft nur über einen Extra-Baustein oder eine zusätzliche Klausel eingeschlossen werden.

Tipp: Obliegenheiten des Versicherungsnehmers beachten

Insbesondere bei freistehenden Wärmepumpen ist der Versicherungsschutz an bestimmte Auflagen geknüpft. Häufig müssen die Geräte fest mit dem Untergrund verbunden sein, wenn sie nicht am Gebäude montiert sind. Auch andere Vorgaben zum Diebstahlschutz sind möglich. Einige Versicherer fordern außerdem die nachweisliche Einhaltung von Wartungsintervallen.

Sinnvoll: Bausteine für erneuerbare Energien oder spezielle Energietechnik-Versicherungen

Mittlerweile haben die Versicherungsgesellschaften auf den Trend zu alternativen Heiztechnologien reagiert. Viele bieten bereits optionale Bausteine oder Klauseln für erneuerbare Energien oder Haustechnik in ihren WGV-Tarifen an oder arbeiten derzeit daran, wie eine Abfrage des DEMV bei mehr als 30 Partner-Gesellschaften ergab. Solche Zusatzbausteine schließen in der Regel Diebstahl und Vandalismus ein, oft auch weitere Risiken wie Tierbisse oder Elektronikgefahren. Die Einschlüsse unterscheiden sich bei den einzelnen Gesellschaften recht deutlich. Besonders umfassenden Schutz bietet beispielweise der Baustein „Unbenannte Gefahren für Anlagen der erneuerbaren Energien“ im WGV-Top-Tarif der Domcura.

Eine Alternative zum Einschluss in die Wohngebäudeversicherung sind eigenständige Energietechnik-Policen speziell für Wärmepumpen, Photovoltaik-Anlagen etc. Solche Spezialversicherungen bieten einen umfangreicheren Versicherungsschutz als die Absicherung über die WGV und greifen bei diversen Defekten. Eingeschlossen sind hier – abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung – neben den Grundgefahren und Diebstahl auch:

  • Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit Dritter
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Defekte infolge von Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern
  • Technische Störungen wie Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Frostschäden und Eisgang
  • Ertragsausfall
  • Betreiberhaftpflicht

Derzeit sind solche Spezialversicherungen für Wärmepumpen nur bei wenigen Anbietern erhältlich, die wir Ihnen in einem Wärmepumpen-Versicherungsüberblick aufgeführt haben (s. u.). Angesichts der wachsenden Verbreitung der Geräte dürften weitere Versicherer zeitnah nachziehen und ebenfalls entsprechende Produkte auf den Markt bringen.

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Höchst unterschiedlich: Entschädigungsgrenzen im Diebstahlsfall

Nicht bei den Einschlüssen, sondern auch hinsichtlich Entschädigungshöhen im Fall eines Diebstahls oder eines anderweitigen Schadens, gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Assekuranzen. Am unteren Ende der Skala stehen Höchstgrenzen von 1.000 Euro oder sogar nur 500 Euro bei Diebstahl. Angesichts von Anschaffungskosten ab 10.000 Euro aufwärts hilft dies Geschädigten kaum weiter. Andere Versicherer, unter anderem Dialog und Gothaer, entschädigen bei Diebstahl hingegen unbegrenzt beziehungsweise bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei einem Großteil der Anbieter bewegen sich die Entschädigungsgrenzen bei Diebstahl im unteren fünfstelligen Bereich und decken somit grob die Anschaffungskosten.

Wichtig: Beachten Sie auch die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadenfall. Muss der Versicherungsnehmer 150 oder 250 Euro selbst tragen, sind die Kosten für ihn überschaubar. Es gibt aber auch Anbieter, bei denen sich der Selbstbehalt an der Höhe des Entschädigungsbetrags orientiert. Und das kann angesichts der hohen Schadensummen bei einem Wärmepumpen-Diebstahl für den Versicherungsnehmer richtig ins Geld gehen. Ein konkretes Beispiel aus unserer Abfrage zur Versicherung von Wärmepupen bei den einzelnen Versicherern: Eine Gesellschaft verpflichtet Versicherungsnehmer zu einer Selbstbeteiligung in Höhe von zehn Prozent der Entschädigungssumme, mindestens jedoch 500 Euro. Es gilt zwar eine Deckelung bei 5.000 Euro, dennoch kann dieses Modell für den Versicherungsnehmer kostspielig werden.

Besonders interessant: Wärmepumpendiebstahl während der Montage

Ausgesprochen attraktiv für Diebe sind Wärmepumpen, die noch nicht installiert sind. Schließlich sparen sie sich damit die Demontage. Außerdem lassen sich die Geräte auf einer Baustelle meist unauffälliger entwenden als aus dem gepflegten Vorgarten. In dieser Phase ist eine Versicherung für die neue Wärmepumpe daher besonders sinnvoll – und leider auch besonders kompliziert. In der Wohngebäudeversicherung sind Wärmepumpen im Regelfall erst dann versicherbar, wenn sie an das versicherte Haus angeschlossen sind. Wird die Wärmepumpe im Rahmen eines Hausneubaus verbaut, lässt sie sich über eine Bauleistungsversicherung gegen Diebstahl versichern.

Bei nachträglicher Installation ist es schwierig, angeliefertes, aber noch nicht montiertes Material gegen Diebstahl zu versichern. Immerhin einer der von uns befragten Versicherer bietet im Rahmen seiner Energietechnik-Police eine Montageversicherung als Baustein an. Diese schließt nicht nur Schäden während der Montage ein, sondern auch Diebstahl. Und zwar ab dem Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Inbetriebnahme. Allerdings ist der Diebstahlschutz an diverse Obliegenheiten geknüpft, etwa ständige Bewachung, Aufbewahrung des Materials in einem Baucontainer oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen.

Auf einen Blick: Die wichtigsten To-dos für Makler bei der Versicherung von Wärmepumpen
  • Standort und Befestigung der Wärmepumpe klären.
  • Bestehenden WGV-Vertrag auf versicherte Gefahren und Einschlussmöglichkeiten prüfen.
  • Wärmepumpenanlage als Wert beim Versicherer anzeigen, ggf. zusätzliche Klauseln in den Vertrag aufnehmen.
  • Bei Aufnahme in einen bestehenden Vertrag: Versicherungsschutz für die Wärmepumpe und geltende Entschädigungsgrenzen vom Versicherer schriftlich bestätigen lassen.
  • Sublimits und Selbstbeteiligung der Versicherungsnehmer im Schadenfall beachten.
  • Spezielle Elektronikversicherung für Wärmepumpen als Alternative im Hinterkopf haben.
Zum Autor

DEMV-Maklerbetreuer Andreas Götzke-PfeilAndreas Götzke-Pfeil verantwortet als Produktmanager beim Deutschen Maklerverbund u. a. die Entwicklung von Deckungskonzepten. Ein guter Marktüberblick gehört für ihn zum Job. Er ist im engen Austauch mit Versichern und kennt immer die neuesten Produkte am Markt. Alten Wein in neuen Schläuchen entlarvt er nach über 20 Jahren in der Branche sofort.

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