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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Was angehende Makler wissen müssen

Lesedauer: 9 Minuten, 07. September 2022

Versicherungsexperten, die über den Schritt in die Selbstständigkeit als freier Makler nachdenken, stoßen früher oder später unweigerlich auf das Thema Vermögensschadenhaftpflicht. Denn die Absicherung gegen Vermögensschäden ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Hier erfahren Sie, welche regulatorischen Vorgaben gelten, worauf Sie bei der Auswahl des Produkts achten sollten und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?

Spätestens wenn ihre Pläne konkreter werden, sollten sich angehende Versicherungsmakler aktiv mit der Suche nach einer geeigneten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) auseinandersetzen. Denn ohne diesen Versicherungsschutz erhalten Sie keine Tätigkeitserlaubnis durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK): Gemäß § 34 d Absatz 5 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittlungs- und Versicherungsberatungstätigkeit erforderlich. Den Versicherungsschutz müssen Sie durch eine Versicherungsbestätigung nachweisen. Hierfür stellen die IHKs entsprechende Mustervorlagen zur Verfügung, die alle erforderlichen Angaben enthalten. In vielen Fällen reicht es jedoch aus, eine Kopie der Police beziehungsweise einen aktuellen Nachtrag zum Versicherungsschein oder eine vom Versicherer ausgestellte Bestätigung einzureichen.

Die Anforderungen an diese Pflichtversicherung sind in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in § 11 und § 12 definiert. Hier stellt der Gesetzgeber unter anderem deutlich klar, dass die Versicherung insbesondere Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abdecken muss. Im Klartext heißt das: Es müssen sogenannte “echte” Vermögensschäden abgedeckt sein, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist; daher auch die geläufige Bezeichnung Vermögensschadenhaftpflicht.
Klassisches Schadenbeispiel dafür sind Beratungsfehler, die eine Unterversicherung zufolge haben. Im Schadenfall entstehen dem Versicherungsnehmer erhebliche finanzielle Nachteile, für die der Versicherungsmakler haftbar gemacht werden kann. Es muss aber gar nicht das Worst-Case-Szenario “Falschberatung” sein. Auch kleine Versäumnisse, die im Geschäftsalltag nun einmal passieren, können zu beträchtlichen Schadenersatzforderungen gegenüber Versicherungsmaklern führen.

Ein Beispiel: Das Original des vom Versicherungsnehmer unterzeichneten Unfallversicherungsantrags wird nicht an die Gesellschaft weitergeleitet, sondern versehentlich in den eigenen Unterlagen abgelegt. Bevor der Fehler bemerkt wird, verunfallt der Kunde so schwer, dass gemäß des Vertrags Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht.

Versicherungssummen: Was muss abgedeckt sein?

Die Mindestversicherungssummen in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler sind gesetzlich geregelt (§ 12 Abs. 2 VersVermV). Es gelten folgende Mindestsummen:

  • 1.300.380 Euro pro Versicherungsfall
  • 1.924.560 Euro für die gesamten Versicherungsfälle eines Jahres
  • 19.510 Euro für die Zahlungssicherung

(Stand: Januar 2021)

Die Versicherungssummen werden alle fünf Jahre entsprechend der Entwicklung des Europäischen Verbraucherpreisindexes neu festgelegt. Die oben genannten Beträge gelten seit Juni 2020, dementsprechend findet die nächste Anpassung im Jahr 2025 statt. Grundsätzlich gilt natürlich, dass die Versicherungssummen so gewählt sein sollten, dass sie mögliche Schadenfälle vollständig abdecken. Wenn Sie Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) werden möchten, benötigen Sie zwingend eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in doppelter Höhe der gesetzlichen Mindestanforderungen.

Wer nicht unter das Haftungsdach einer Gesellschaft fällt, muss sich selbst absichern. Spezialanbieter mit Branchenexpertise bieten oft besseren Schutz. @a3pfamily, Freepik

Worauf beim Abschluss achten?

Erweiterungen entsprechend Tätigkeitsfeld

Elementar ist, dass der Versicherungsschutz all Ihre Tätigkeitsbereiche einschließt. Das geschieht zum einen über die Abfrage Ihrer Zulassung gemäß § 34d GewO. Über die jeweilige Zulassung hinausgehende Tätigkeiten, beispielsweise als Generationenberater oder als Vermittler von Gas- und Stromtarifen, können optional abgeschlossen werden.

Branchenspezifische rechtliche Kompetenzen

Das Thema Maklerhaftung ist komplex und Versicherungsmakler haften bei Pflichtverletzungen unbegrenzt. Das gilt nicht nur für Beratungspflichtverletzungen, sondern auch während der Betreuungsphase nach der Vermittlung eines Versicherungsvertrags. Als Makler agieren Sie als “treuhänderähnlicher Sachverwalter” Ihrer Kunden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) es bereits 1985 in seinem wegweisenden Sachverwalterurteil definierte. Dementsprechend weitreichend sind Ihre Pflichten gegenüber Ihren Kunden. Allerdings ist längst nicht jede Schadenersatzforderung legitim.

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt auch die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen. Angesichts der Komplexität des Themas hat sich eine Handvoll Spezialmakler am Markt etabliert, die teilweise über eigene Rechtsabteilungen verfügen. Diese hausinternen Juristen sind in der Regel sehr versiert, Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls abzuwehren. Zum anderen ist es ihre Aufgabe, mögliche Lücken in den Versicherungsbedingungen zu identifizieren und wichtige Klauseln mit den Versicherern nachzuverhandeln. Daher bieten Spezialmakler mitunter besonders gute Deckungskonzepte.

Spätschadenschutz

Schäden aufgrund von Beratungspflichtverletzungen treten häufig erst lange Zeit nach Vertragsabschluss auf. Deshalb sollte der Versicherungsschutz alle Folgen von Verstößen während der Vertragslaufzeit abdecken. Und zwar auch rückwirkend, wenn die Police bei Bekanntwerden des Schadenfalls schon wieder gekündigt ist.

Berufshaftpflicht selbst abschließen und Provision mitnehmen

Es klingt nach einer findigen Idee: Sie vermitteln sich selbst eine Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung und senken durch die Courtagezahlung die tatsächlichen Kosten. Dieser Plan hat allerdings eine Kehrseite: Sie verzichten dabei auf eine Absicherungsstufe, sollte sich Ihr Versicherungsschutz beispielsweise aufgrund von Beratungsfehlern als unzureichend herausstellen. Beim Abschluss über einen Dritten greift dessen Berufshaftpflicht im Fall von etwaigen Schadenersatzforderungen Ihrerseits.

Der Deutsche Maklerverbund bietet seinen Mitgliedern eigene VSH-Rahmenverträge über einen Kooperationspartner. Sie profitieren dabei von Rabattrahmen von bis zu 40 Prozent und gleichzeitig umfangreichen Deckungskonzepten eines spezialisierten Haftpflichtexperten. So lässt sich hier beispielsweise das Kündigungsrecht des Versicherers im Schadenfall vollständig ausschließen.

Warum Kündigungen weitreichende Folgen haben können

Wenn der Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht erlischt, entfällt eine der vier Grundvoraussetzungen für die Tätigkeitserlaubnis des Versicherungsmaklers. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, eine Vertragsbeendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an die zuständige IHK zu melden. 

In diesem Zusammenhang wichtig zu wissen: Bei der VSH handelt es sich um eine Schadenversicherung; es haben also beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht im Schadenfall. Das kann für Stress sorgen, wenn bei einer Kündigung seitens der Gesellschaft schnell ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss. Insbesondere bei mehreren Vorschäden kann es schwierig werden, einen neuen Anbieter zu finden. Achten Sie daher auf die Kündigungsfrist bei schadenbedingter Kündigung, damit Sie ausreichend Zeit  für die Suche nach einer Anschlussversicherung haben. Eine verlängerte Frist von drei Monaten ist in jedem Fall sinnvoll. Sicherer ist es, wenn der Vertrag eine Zusatzklausel enthält, in der der Versicherer auf sein Sonderkündigungsrecht im Schadenfall verzichtet.

Ein lückenloser Versicherungsschutz ist für Makler zwingend erforderlich. Ihre Kunden müssen jederzeit für den Regressfall geschützt sein, wie das saarländische Verwaltungsgericht 2010 bestätigte. Bei fehlender Vermögensschadenhaftpflicht widerruft die Handelskammer die Tätigkeitserlaubnis und löscht die Registrierung im Vermittlerregister. Deshalb ist es elementar, dass Sie bei einem Neuabschluss oder einen Lückenschluss umgehend die zuständige IHK informieren. Denn diese Vorgänge werden – anders als die Kündigung – nicht automatisch gemeldet. Sollte die Handelskammer nach der Kündigungsmeldung durch den Versicherer prüfen, ob noch alle Voraussetzungen für Ihre Tätigkeitserlaubnis vorliegen, fallen dafür möglicherweise Gebühren an. Auch wenn Sie lediglich vergessen haben, den neuen Vertrag zu melden.

Wie viel kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht für Makler?

Gerade wenn Sie als Versicherungsexperte über den Schritt in die Selbstständigkeit als freier Makler nachdenken, ist die Frage nach den Kosten für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wichtig. Pauschal lässt sie sich, wie bei Versicherungen üblich, nicht beantworten. Die Beitragshöhe orientiert sich vor allem an der Höhe Ihrer Umsätze sowie der Anzahl der versicherten Personen – und natürlich am Leistungsumfang. Folgende Kostenbeispiele sind daher nur als grobe Anhaltspunkte zu verstehen:

Beispiel 1:

  • Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO
  • Einzelunternehmen, keine Mitarbeitenden
  • Jahresumsatz 50.000 Euro
  • Versicherungssumme 1.500.000 Euro

Jahresbruttobeitrag von ca. 350 bis 500 Euro

Beispiel 2:

  • Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO
  • Einzelunternehmen, keine Mitarbeitenden
  • Jahresumsatz 100.000 Euro
  • Versicherungssumme 1.500.000 Euro

Jahresbruttobeitrag von ca. 500 bis 650 Euro

Fragen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler?

Beim Wechsel von der Ausschließlichkeit oder dem Vertrieb in die Unabhängigkeit stellen sich unzählige Fragen. Als Maklerverbund haben wir zahlreiche Versicherungsvermittler bei diesem Schritt begleitet. Deshalb wissen wir, was sie beschäftigt und worauf es ankommt. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Unsere Maklerbetreuer unterstützen Sie gerne mit ihrer Expertise. Und zwar bei allen Themen, die Sie beschäftigen. Die Beratung erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft bei uns und ist kostenfrei.

Fazit:

  • Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist für Versicherungsmakler ab Tag 1 Ihrer Tätigkeit zwingend erforderlich.
  • Versicherer müssen Kündigungen an die zuständige IHK melden. Abschlüsse von Anschlussversicherungen werden hingegen nicht automatisch gemeldet.
  • Erlischt der Versicherungsschutz, wird die Tätigkeitserlaubnis widerrufen. Bei fehlendem Versicherungsnachweis kann die IHK Gebühren für die Überprüfung erheben.
  • Spezialanbieter können im Schadenfall oft bessere rechtliche Unterstützung leisten.
  • Die Beitragshöhe orientiert sich primär am Umsatz, mit mindestens 350 Euro sollten angehende Makler rechnen.
Zum Autor

DEMV-Maklerbetreuer Tom SchmidtTom Schmidt ist Versicherungskaufmann und seit 2019 Maklerbetreuer beim Deutschen Maklerverbund. Er hat zahlreiche Vermittler beim Start mit dem DEMV begleitet – und viele von ihnen zugleich auch bei ihren ersten Schritten als unabhängige Versicherungsmakler. Er kennt nicht nur die Herausforderungen für Gründer in der Branche, sondern auch jede Menge Tipps für den beruflichen Einsatz von Social Media.

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