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Ist die soziale Pflegeversicherung ausreichend?
Elternunterhalt und mögliche Formen der PflegeversicherungLesedauer: 6 Minuten, 08. September 2019
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II hat der Gesetzgeber die Leistungen von rund 500.000 Pflegebedürftigen verbessert. Insbesondere Personen mit geistigen Erkrankungen werden mittlerweile früher mit höheren Leistungen bedacht. Ist eine private Pflegeversicherung daher überhaupt notwendig? Oder sollte das Geld für die Beiträge der Pflegeversicherung lieber angelegt werden, so dass im Bedarfsfall darauf zugegriffen werden kann?
Inhalte im Überblick
Allgemeines
Fakt ist, dass die gesetzliche Pflegeversicherung eine gute Basis bildet. Dennoch sollte jedem bewusst sein, dass nie die tatsächlichen Kosten übernommen werden und Eigenanteile von häufig mehreren hundert Euro pro Monat verbleiben. Sofern das eigene Einkommen nicht ausreicht, muss zunächst das gebildete Vermögen eingesetzt werden. Sofern kein Vermögen (mehr) vorhanden ist, übernimmt der Staat zunächst die entstehende Lücke. Dieser tritt anschließend an die Kinder des Patienten heran, um im Zuge der gesetzlichen Verpflichtung zum Elternunterhalt, die Aufwendungen erstattet zu bekommen.
Eine Verpflichtung zum Elternunterhalt ist einkommensabhängig und liegt 2017 bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 1.800 Euro beziehungsweise bei 3.240 Euro für Familien. Ebenfalls wird das Vermögen der Kinder zur Deckung der Versorgungslücke heran gezogen. Dabei ist die selbst genutzte Immobilie und eine angemessene Altersvorsorge (ca. fünf Prozent vom Bruttoeinkommen) besonders geschützt. Im Zweifel wird ein Richter die Höhe der Verpflichtung festlegen.
Für Pflegebedürftige ist der Elternunterhalt häufig eine massive psychische Belastung, da diese positiv in Erinnerung bleiben möchten. Mit einer Pflegeversicherung lassen sich Versorgungslücken schließen und Probleme werden gelöst, bevor diese entstehen. Eines sollte jedoch bewusst sein: Menschenwürdige Pflege ist teuer und entsprechend hoch sind die Prämien für eine Zusatzversicherung. Diese kann in drei möglichen Varianten abgeschlossen werden:
Pflegetagegeld
Es wird in Abhängigkeit zum Pflegegrad ein vereinbartes Tagegeld versichert. Dabei gilt die Faustregel, dass das Tagegeld mit zunehmendem Pflegegrad steigt, um die höheren Kosten abzufedern. Die Leistung kann bezogen werden, sobald der Pflegegrad ermittelt wurde, Dabei kann über den Betrag frei verfügt werden. Je nach Tarif kann zudem vereinbart werden, dass bei stationärer oder häuslicher Pflege, das Tagegeld in gleicher Höhe geleistet wird. Aufgrund des Inflationsrisikos, sollten Sie auf eine Dynamik vor und nach dem Leistungsbeginn achten. Für diese Police kann eine staatliche Förderung, der sogenannte Pflege-Bahr in Anspruch genommen werden. Dadurch beteiligt sich der Staat mit fünf Euro monatlich an den Beiträgen.
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung ist eine Kombination aus Geldanlage und Pflegeversicherung. Bei eingetretener Pflegebedürftigkeit wird – je nach Pflegegrad – eine lebenslange Rente ausgezahlt, die frei verwendet werden kann. Die Leistung kann unabhängig davon bezogen werden, ob die Pflege zu Hause oder stationär stattfindet. Ebenfalls kann bei den meisten Anbietern die Summe einmalig zur steuerfreien Auszahlung gebracht werden oder die Angehörigen im frühen Todesfall bedacht werden.
Pflegekostenversicherung
Mit dieser Police wird die Leistung der sozialen Pflegeversicherung um einen vereinbarten Prozentsatz aufgestockt. Diese Koppelung macht es notwendig, dass die Pflegekosten im einzelnen nachgewiesen werden. Zudem kann über den Betrag nicht frei verfügt werden, um beispielsweise die Kosten für die Unterkunft oder Verpflegung zu bezahlen. Ebenfalls werden nur die Kosten für professionelle Pflegekräfte erstattet, so dass pflegende Angehörige finanziell nicht bedacht werden.
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