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Starkregen

Die richtige Versicherung für Ihre Kunden finden
Lesedauer: 9 Minuten, 17. August 2023

Der Klimawandel sorgt dafür, dass extreme Wetterereignisse auch in Deutschland zunehmen. Unwetter mit Starkregen können überall auftreten und für erhebliche Schäden sorgen. Dennoch haben viele Bundesbürger keine Versicherung für solche Fälle. Womöglich gibt es auch unter Ihren Kunden einige, denen gar nicht bewusst ist, dass sie unzureichend abgesichert sind, wenn Naturgewalten ihr Hab und Gut zerstören. Wie Sie als Makler dafür sorgen, dass Hochwasser und Überschwemmungen nicht zur finanziellen Bedrohung für Hausbesitzer werden.

Elementarschäden – eine unterschätzte Gefahr

Welche verheerenden Folgen schwere Unwetter mit Starkregen haben können, hat uns jüngst die Flutkatastrophe im Juli 2021 im Ahrtal gezeigt. Das Hochwasser hat eine Schneise der Zerstörung hinterlassen, zahlreiche Häuser wurden unbewohnbar. Trotzdem sind viele Haushalte nicht gegen derartige Naturgefahren abgesichert.

Laut Daten des GDV ist nur gut die Hälfte der Gebäude in Deutschland gegen Elementargefahren versichert (Stand: August 2023). Doch nicht nur an Immobilien können schwerwiegende Schäden entstehen. Wenn Häuser oder Wohnungen infolge von Starkregen überschwemmt werden, kann im schlechtesten Fall das gesamte Inventar der Bewohner zerstört werden. Dennoch ist die Quote der Versicherungsnehmer ohne Elementarschutz in der Hausratversicherung mit 60 Prozent noch geringer als in der Gebäudeversicherung.

Woran liegt’s? Hier kommen wohl mehrere Faktoren zusammen. Bei einem Teil der Versicherten dürfte schlichtweg das Bewusstsein fehlen, dass Elementarschäden auch sie treffen könnten. Schließlich ist Deutschland nicht unbedingt für Naturkatastrophen bekannt. Oft überschätzen Versicherte allerdings auch den Leistungsumfang ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung: Sie gehen davon aus, dass diese bei Rückstau und Überschwemmungen greifen. Vielen Hausbesitzern ist nicht bewusst, dass die Grunddeckung der Gebäudeversicherung neben Feuer und Leitungswasser nur die Naturgefahren Sturm und Hagel beinhaltet und weitere Elementargefahren gesondert versichert werden müssen.

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen ausgerechnet Besitzer von Immobilien an stark gefährdeten Standorten keinen Elementarschutz haben, obwohl ihnen das erhöhte Risiko bewusst ist. Ihre Begründung: Für mein Haus bekomme ich ohnehin keinen Elementarschutz oder nur gegen eine exorbitante Prämie. Hier ist Ihre Kompetenz als Makler gefragt, den passenden Versicherungsschutz zu finden. Welche Gesellschaften auch stark gefährdete Gebäude versichern, erfahren Sie weiter unten.

Ab wann ist Regen Starkregen?

Starkregen bedeutet, dass innerhalb kurzer Zeit besonders große Wassermengen fallen. Nach Definition des Deutschen Wetterdienstes (DWD), an der sich auch die Versicherungen orientieren, wird von Starkregen gesprochen, wenn die Regenmenge folgende Schwellenwerte erreicht:

  • 15 bis 25 l/m² in einer Stunde oder
  • 20 bis 35 l/m² in sechs Stunden

Werden diese Obergrenzen überschritten, gilt eine Unwetterwarnung. Ab 40 l/m² in einer Stunde oder 60 l/m² in sechs Stunden warnt der DWD vor extremem Unwetter.

Wichtig zu wissen: Starkregen kann überall in Deutschland auftreten und fatale Folgen haben. Deshalb ist eine Elementarversicherung mit Starkregen-Einschluss für jeden Hausbesitzer sinnvoll.

Welche Schäden können durch Starkregen entstehen?

Der Keller läuft voll. Das Dach ist undicht und es entstehen Schäden durch eindringendes Regenwasser. Oder ein Fallrohr ist den Wassermengen nicht gewachsen, sodass Regen durch das Mauerwerk dringt und für feuchte Wände im Inneren des Hauses sorgt. Solche Szenarien haben viele Hausbesitzer im Kopf, wenn es um potenzielle Schäden durch Starkregen geht. Doch derartige Regenmassen können deutlich weitreichendere Folgen haben.

Im schlimmsten Fall führt Starkregen zu einer Sturzflut: Es bilden sich schlagartig oberirdische Wasserstraßen oder Seen, weil das Regenwasser nicht schnell genug über den Boden oder die Kanalisation abgeführt wird. Wenn sich die Wassermassen ihren Weg unkontrolliert über Grundstücke und durch Straßen bahnen, sind schwere Schäden an Gebäuden vorprogrammiert. Bevor es so weit ist, kommt es meist schon zu Schäden durch Rückstau: Die Kanalisation kann die starken Niederschläge nicht abtransportieren; das Wasser drückt durch Toiletten und Abflüsse in Wohnungen. In Anbetracht solcher Auswirkungen stellt sich die Frage, ob eine Elementarversicherung sinnvoll ist oder nicht, für viele Hausbesitzer gar nicht mehr.

Elementarschutz für Gebäude und Hausrat relevant

Infolge von Starkregen können sowohl Gebäude als auch das darin befindliche Inventar beschädigt werden. Daher ist ein Elementarschutz sowohl in der Gebäudeversicherung als auch der Hausratversicherung relevant. Damit ist das Thema Starkregen auch bei der Beratung von Kunden, die zur Miete wohnen, von Bedeutung.

Objektive Gefährdungsbewertung mit ZÜRS und SKS

Wenn erweiterte Naturgefahren wie Überschwemmungen oder Hochwasser versichert werden sollen, wird das ZÜRS-System des GDV herangezogen, um das Überschwemmungsrisiko einzuschätzen und die Prämie zur berechnen. Verbrauchern ist diese Klassifizierung jedoch nicht unbedingt bekannt. Daher sollten Sie als Makler bei Bedarf kurz erklären, dass die Versicherer für jedes Gebäude anhand der Adresse die jeweilige ZÜRS-Zone ermitteln, die nicht verhandelbar ist. Und natürlich auch, was die jeweilige Gefährdungsklasse (GK) bedeutet:

  • GK 1: Hochwasser statistisch seltener als 1 x alle 200 Jahre (gilt für 92,4 % der erfassten Adressen)
  • GK 2: Hochwasser statistisch 1 x in 100 – 200 Jahren (gilt für 6,1 % der erfassten Adressen)
  • GK 3: Hochwasser statistisch 1 x in 10 – 100 Jahren (gilt für 1,1 % der erfassten Adressen)
  • GK 4: Hochwasser statistisch mind. 1 x in 10 Jahren (gilt für 0,4 % der erfassten Adressen)

Zusätzlich gibt es seit Kurzem eine Gefährdungsklassifizierung speziell für Starkregenereignisse, die 2021 eingeführt wurde. Anders als bei den ZÜRS-Zonen erfolgt die Einstufung in die Starkregengefährdungsklassen (SKG) nicht anhand von statistischen Daten, sondern aufgrund der Lage eines Gebäudes:

Auf Naturgefahren-Tools des GDV verweisen

Auf seinem Verbraucherportal stellt der GDV mit dem Naturgefahren-Check und dem Hochwasser-Check zwei interaktive Tools bereit, mit denen Ihre Kunden das Risiko am jeweiligen Wohnort selbst prüfen können. Die gut aufbereiteten Informationen schaffen mehr Bewusstsein für die individuellen Risiken. Aufgrund der Anbieterneutralität stoßen sie bei vielen Verbrauchern zudem auf hohe Akzeptanz

Anbieter für Gebäude mit hoher Gefährdung

Häuser in der ZÜRS-Zone 4 werden in der Branche teilweise als nicht versicherbar betrachtet. Das stimmt so nicht ganz. Fakt ist jedoch: Je höher die Gefährdungsklasse, desto schwieriger wird es, Elementargefahren wie Starkregen einzuschließen. Manche Gesellschaften verweigern bereits ab GK 3 die Versicherung erweiterter Naturgefahren. Und ab GK 4 ist die Auswahl an Versicherern tatsächlich gering. Allerdings gilt diese Zone nur für sehr wenige Gebäude in Deutschland.

Um Ihnen in schwierigen Fällen die Arbeit zu erleichtern, haben wir Ihnen eine Übersicht zusammengestellt, welche Versicherer für einen Elementarschutz infrage kommen (Stand: August 2023. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.)

ZÜRS-Zone 3

Hausrat
  • Alte Leipziger
  • ARAG
  • AXA
  • Dialog (Voraussetzung: Kein Elementarschaden in den letzten zehn Jahren. Versicherungsgrundstück liegt außerhalb eines amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiets)
  • Domcura
  • Gothaer
  • Helvetia
  • Haftpflichtkasse (Voraussetzung: Versicherungsgrundstück wurde in den letzten fünf Jahren nicht durch Überschwemmung oder Starkniederschlag überflutet und es gab keinen Schaden durch witterungsbedingten Rückstau)
  • Ideal
  • Interrisk
  • Ostangler
  • Rhion
  • VHV
Wohngebäude
  • Alte Leipziger
  • Adam Riese
  • ARAG
  • AXA
  • Condor
  • Domcura
  • Gothaer
  • HDI
  • Helvetia
  • InterRisk
  • Rhion
  • VHV

ZÜRS-Zone 4

In der höchsten Gefährdungsklasse müssen in der Regel individuelle Angebote angefragt werden, da standardisierte Prozesse hier nicht greifen. Von folgenden Gesellschaften haben wir positive Rückmeldung zur grundsätzlichen Versicherbarkeit von Elementarschäden erhalten:

Hausrat
  • Dialog (Elementarversicherung nur möglich, wenn in den letzten zehn Jahren kein Elementarschaden eingetreten ist und das Versicherungsgrundstück außerhalb eines amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiets liegt.)
  • Haftpflichtkasse (Voraussetzung: Versicherungsgrundstück wurde in den letzten fünf Jahren nicht durch Überschwemmung oder Starkniederschlag überflutet und es gab keinen Schaden durch witterungsbedingten Rückstau.)
Wohngebäude
  • Domcura

Smarte Vergleichsrechner kennen ZÜRS-Einstufung

Die intelligenten Vergleichsrechner im MVP Professional works berücksichtigen die ZÜRS-Zone des zu versichernden Objekts schon bei der Recherche. So erhalten Sie nur Tarife, die für Ihren Kunden tatsächlich abschließbar sind und finden auch für schwierige Fälle schnell eine Lösung.

Wichtige Punkte für die Beratung zum Thema Starkregen

Für Verbraucher sind Elementargefahren oft kein Thema, mit dem sie sich bewusst auseinandersetzen oder im Alltag Berührungspunkte haben. Deshalb ist hier eine umfassende Beratung besonders wichtig. Auf folgende Punkte sollten Sie besonders achten, wenn ein Kunde sein Eigentum vor Schäden durch Starkregen absichern will.

 

  • Einschluss von Rückstau: Versicherte gehen häufig davon aus, dass der Versicherungsschutz gegen Elementargefahren auch Schäden durch Rückstau abdeckt. Das ist jedoch längst nicht immer der Fall. Wenn Ihr Kunde sich explizit gegen Starkregenfolgen absichern möchte, sollten Sie ausschließlich auf Tarife mit Rückstau-Einschluss setzen. Denn eine Überlastung der Kanalisation ist bei Starkregen keine Seltenheit und eine dementsprechend häufige Schadensursache.
  • Bedingungen und Auflagen: In der Gebäudeversicherung ist der Elementarschutz bei manchen Gesellschaften an bestimmte Bedingungen geknüpft. Stellen Sie sicher, dass Ihr Kunde diese auch erfüllen kann. Teilweise geht es dabei nämlich nicht nur um vergleichsweise einfach umsetzbare Obliegenheiten wie regelmäßige Dachrinnenreinigung. Die Auflagen beinhalten mitunter auch Verbote bestimmter Baumaterialien und Bauweisen oder die Installation von Sicherungsmaßnahmen, z. B. drucksichere Kellerfenster.
  • Zusätzliche bauliche Schutzmaßnahmen: Grundsätzlich sollten Sie Ihre Kunden auf die Wichtigkeit von präventiven Maßnahmen zur Senkung des Rückstaurisikos hinweisen. Denn besser ist es natürlich, wenn ein Schaden erst gar nicht entsteht. Der Einbau von Rückstauklappen oder einer Hebeanlage und ggf. drucksicheren Kellerfenstern reduzieren das Risiko von Starkregenschäden effektiv und können Immobilienbesitzern einiges an Stress ersparen; in vielen Fällen bei überschaubaren Kosten. Positiver Nebeneffekt: Womöglich stehen nach einem Einbau mehr Anbieter für den Elementarschutz zur Auswahl.
  • Wartezeit beachten: Als Makler kennen Sie das: Kunden denken oft erst an eine Versicherung, wenn der Schadenfall schon so gut wie eingetreten ist. Überspitzt gesagt also dann, wenn der Wetterbericht Unwetter mit anhaltendem Starkregen ankündigt. Weisen Sie Ihre Kunden unbedingt darauf hin, dass beim Elementarschutz Wartezeiten von mehreren Wochen üblich sind, um Missbrauch zu vermeiden.
  • Auf korrektes Verhalten im Schadenfall hinweisen: Für den Versicherten ist es eine Extremsituation, wenn unkontrollierte Wassermassen sein Zuhause fluten. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihren Kunden genau erklären, was im Schadenfall zu tun ist, damit blinder Aktionismus nicht zu Problemen bei der Regulierung führt. Verdeutlichen Sie Ihren Kunden, dass eine unverzügliche Schadenmeldung bei Elementarschäden infolge von Starkregen noch wichtiger ist als sonst. Denn Versicherer müssen die Möglichkeit haben, Ursachen, Verlauf und Ausmaß des Schadens zu begutachten. Das ist nach Ablauf des Wassers nur noch bedingt möglich. Wichtig ist daher auch das Ausmaß von starkregenbedingten Überschwemmungen durch Fotos festzuhalten.

Fazit:

  • Starkregen kann in jeder Region auftreten und auch abseits von Fluss- und Tallagen für erhebliche Schäden an Häusern und Inventar sorgen. Die Versicherung von Elementarschäden in Wohngebäude- und Hausratpolicen ist daher meist sinnvoll.
  • Vielen Eigentümern ist nicht bewusst, dass die Gebäudeversicherung Elementarschäden standardmäßig nicht einschließt.
  • Entgegen der landläufigen Meinung sind Elementarschäden auch in stark gefährdeten Gebieten der ZÜRS-Zone 4 versicherbar. Die Anbieterauswahl wird jedoch bereits ab ZÜRS-Zone 3 dünner.
  • Besonders wichtig bei der Absicherung gegen Schäden infolge von Starkregen ist der Einschluss von Rückstau, der nicht bei jeder Elementarversicherung zum Standard zählt.
Zur Autorin
DEMV-Produktmanagerin Yvonne RommelYvonne Rommel ist seit 2021 Produktmanagerin beim DEMV. Bereits zuvor hat sie jahrelang Konditionen und Courtagen mit Versicherern verhandelt und Deckungskonzepte entwickelt. Daher hat sie beste Kontakte zu den Gesellschaften, kennt aber auch die andere Seite: Seit 2006 ist Yvonne als selbstständige Maklerin tätig.

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