©shiwork, Envato Elements
Transparenzverordnung für Versicherungsmakler
Lesedauer: 5 Minuten, 11. Februar 2021
TVO: Nachhaltigkeit als Teil der Beratung bei Versicherungsmaklern
Grundsätzlich müssen sich Vermittler entscheiden, ob Sie das Thema Nachhaltigkeit bei ihren Beratungen berücksichtigen. Wer Nachhaltigkeitsfaktoren nicht beachtet, ist verpflichtet, das als Hinweis gegenüber den Kunden offenzulegen. Die EU-Verordnung geht davon aus, dass Nachhaltigkeitsfaktoren in der Beratung wichtig sind und eine fehlende Berücksichtigung dieser zu Nachteilen der Verbraucher führen könnte. Daher sollten Versicherungsmakler diese sogenannten Nachhaltigkeitsrisiken im Normalfall in Ihre Beratung einbeziehen.
Handlungsbedarf für Makler durch Transparenzverordnung?
Handlungsbedarf für Versicherungsmakler besteht, sofern Sie zu Versicherungsanlagen beraten. Dazu zählen beispielsweise Rürup- und Riester-Renten, aber auch die betriebliche Altersvorsorge und Privatvorsorgen.
Beratungsdokumentation
Alle Versicherungsmakler, die zu Versicherungsanlagen beraten, sind ab dem 10. März 2021 verpflichtet zu dokumentieren, ob in der Beratung Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen berücksichtigt werden oder nicht.
Dabei ist im durchschnittlich aufgestellten Vermittlerbüro davon auszugehen, dass keine eigenständige Marktbeobachtung durch den Vermittler erfolgt. Viel häufiger ist davon auszugehen, dass Vermittler die vom Produktgeber zur Verfügung gestellten Informationen in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewerten. Diese Vorgehensweise ist laut TVO zu dokumentieren.
Der Deutsche Maklerverbund bietet Mitgliedern im Rahmen seines kostenfreien Maklerverwaltungsprogramm die Möglichkeit zur Dokumentation der Beratung. In unsere Maklersoftware sind die Vorgaben aus der EU-Verordnung bereits integriert und werden zum Stichtag freigeschaltet.
Homepage
Für alle Versicherungsmakler, die zu Versicherungsanlagen beraten und mehr als drei Beschäftigte haben, besteht die Verpflichtung, die bestehende Homepage anzupassen. Dies kann idealerweise an der Stelle der statusbezogenen Erstinformation geschehen.
Verpflichtend ist es auf der Homepage zu informieren, ob Sie Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung berücksichtigen oder nicht. Sofern Sie Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen, werden Sie im Regelfall keine eigene Strategie zur Evaluierung von Nachhaltigkeitsrisiken implementieren. In dem Fall ist ein Hinweis ausreichend, dass Sie die von den Produktgebern zur Verfügung gestellten Informationen nutzen und in Ihre Empfehlung einfließen lassen.
ESG-Kriterien Transparenzveordnung – Was müssen Makler beachten?
Eine Erklärung zur Transparenzverordnung auf der Homepage sollte grundlegende Informationen zur Thematik sowie zur Handhabung durch das Maklerbüro enthalten. Folgende Beispielformulierungen bieten Hilfestellung für die Kommunikation als Versicherungsmakler oder Vermittler mittels der eigenen Homepage.
Erläuterung EU Transparenzverordnung
Die EU Transparenzverordnung hat unter anderem das Ziel eine nachhaltige Anlage von Versicherungsanlageprodukten zu unterstützen. Diese sogenannten ESG-Kriterien verfolgen die drei Ziele:
- Umwelt
- Soziales
- Unternehmensführung
Als Versicherungsmakler, die zu Versicherungsanlagen beraten, unterliegen wir dieser EU-Verordnung.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten (Artikel 3-5 TVO):
Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie und nutzen die von den Produktgebern zur Verfügung gestellten Informationen, um in der Beratung die Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen. Darüber hinaus können den vorvertraglichen Informationen der Produktgeber das Risiko bei Investitionsentscheidungen in Bezug auf Nachhaltigkeit entnommen werden.
Produktgeber, die keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden unter Umständen bei der Produktauswahl nicht berücksichtigt.
Vergütungspolitik (Art. 5 TVO):
Die Vergütung unterscheidet sich im Regelfall nicht, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Sollte im Einzelfall eine höhere Vergütung bestehen, werden wir diese nur annehmen, sofern dieses nicht dem Kundeninteresse widerspricht.
Vorvertragliche Informationen (§ 6 Abs. 2 TVO):
Für die Beratung zu den Nachhaltigkeitsrisiken werden die vorvertraglichen Informationen der Produktgeber verwendet. Auch bei Berücksichtigung dieser Kriterien kann es zu Verlusten kommen, die durch Nachhaltigkeitsrisiken ausgelöst wurden.
Zum Autor
Karsten Allesch ist Gründer und Geschäftsführer des Deutschen Maklerverbunds. Er war selbst als Versicherungsmakler tätig und kennt daher die Herausforderungen, mit denen Vermittler im Arbeitsalltag konfrontiert sind. Seine Mission heute: Digitale Lösungen zu schaffen, die Makler effektiv dabei unterstützen, aktuellen und künftigen Anforderungen gerecht zu werden.
Ein starker Partner an Ihrer Seite: DEMV unverbindlich testen
Der Deutsche Maklerverbund ist eine Einkaufs- und Interessensgemeinschaft von Versicherungsmaklern. Als Mitglied profitieren Sie von:
- Direktvereinbarungen
- exklusiven Deckungskonzepten
- hochwertigen Weiterbildungsangeboten
- einer Maklersoftware, die den Verwaltungsaufwand drastisch reduziert im Vergleich zur analogen Arbeit.
Unsere digitale Arbeitsumgebung "Professional works" ist weit mehr als nur ein Maklerverwaltungsprogramm. Es ist ein smartes Tool, dessen Funktionsumfang Sie am besten in der Praxis testen.
Registrieren Sie sich hier unverbindlich für einen kostenlosen Testzugang.
Ebenfalls interessant
Regulatorische und rechtliche Anforderungen an Makler
Als Versicherungsmakler haben Sie jede Menge Pflichten und müssen viele Auflagen erfüllen. Jahr für Jahr kommen neue Anforderungen hinzu. Gar nicht so einfach, dabei den Überblick zu behalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie all das rechtssicher (und ohne großen Mehraufwand) hinbekommen.
Lesedauer: 10 Minuten