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Piloten und Flugbegleiter

Allgemein

Die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer dauert im Regelfall rund 18 Monate, wenn bereits eine Privatpilotenlizenz besteht. Bei großen Airlines werden die Ausbildungskosten teilweise komplett übernommen. Häufig muss der Flugschüler jedoch in Vorkasse gehen und ein Darlehen aufnehmen. Direktbanken vergeben diese Darlehen im Regelfall nicht, da diese nicht in das Standard-Raster fallen. Große, bundesweit tätige Banken, wie die Deutsche Bank oder die Commerzbank, sowie zahlreiche Sparkassen, vergeben solche Darlehen.

Die Zinskosten für das Darlehen können mit Aufnahme der beruflichen Tätigkeit als Ausbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies sollte unbedingt mit dem Steuerberater abgestimmt werden. So kann in den ersten Jahren erwirkt werden, dass keine Lohnsteuer abgeführt werden muss. Diese „Steuerersparnis“ kann direkt in die Tilgung des Darlehens gehen.

Die Einstiegsgehälter liegen je Luftfahrtunternehmen sehr unterschiedlich und betragen für den First Officer (Copilot) zwischen 45.000 € und 60.000 € pro Jahr. Als Kapitän beträgt das Jahres-Anfangsgehalt zwischen 80.000 € und 110.000 € und steigert sich im Laufe der Betriebszugehörigkeit auf bis zu 250.000 €. Aufgrund des internationalen Konkurrenzdrucks, lagern Platzhirsche wie die Lufthansa, Arbeitsplätze gezielt in Tochtergesellschaften aus. Bei diesen Unternehmen ist der Druck der Gewerkschaften weniger ausgeprägt und entsprechend geringer sind die Personalkosten.

Altersvorsorge

Als Angestellte unterliegt das fliegendes Personal der Rentenversicherungspflicht. Neben den generellen Versorgungslücken des gesetzlichen Versicherungssystems, treten für diese Zielgruppe zwei Probleme bei der Versorgung im Alter auf:

  • Das Einkommen überschreitet häufig schon in jungen Jahren die Beitragsbemessungsgrenze. Doch mit der Deckelung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, werden automatisch auch die Versorgungsbezüge im Alter gedeckelt.
  • Viele Flugzeugführer gehen bereits mit 60 Jahren (teilweise sogar mit 55 Jahren) in den Ruhestand. Kleinere Luftfahrtunternehmen haben meist keine Regelungen für die Übergangsversorgung bis zum tatsächlichen Renteneintritt. Diese Einkommenslücke muss daher privat angespart werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle geförderten Altersvorsorgeschichten ein Mindestalter von 62 Jahren vorsehen. Bei vorzeitiger Verfügung müssten die Verträge förderschädlich aufgelöst werden.

Loss of License

Piloten müssen zum Nachweis Ihrer Eignung regelmäßig einen medizinischen Check durchführen, das sogenannte medical. Wird die fliegerärztliche Tauglichkeit nicht bestätigt, drohen drastische Einkommenseinbußen. Denn ein Großteil der Vergütung wird innerhalb der sogenannten Blockzeiten verdient. Das definiert den Zeitraum, wann die Blöcke beim Flugzeug weggenommen werden und das „führen“ des Flugzeuges beginnt.

Bei vielen Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen kann als Berufsbild der Pilot oder Flugzeugbegleiter versichert werden. Jedoch führt die fliegerärztliche Untauglichkeit nicht automatisch zu einer Rentenzahlung. Daher ist zwingend eine Klausel zur Loss of License notwendig. Dies ist eine Zusatzvereinbarung zur Berufsunfähigkeitsversicherung und sichert die Leistungspflicht des Versicherers, sobald die Fluguntauglichkeit festgestellt wurde.

Jedoch gibt es innerhalb dieser Zusatzerklärung häufig folgende Einschränkungen:

  • Endalter maximal 55 Jahre
  • Der Versicherungsschutz gilt nur für den aktuellen Arbeitgeber und solange eine unbefristete Vollzeittätigkeit vorliegt
  • Gesundheitsstörungen wegen nervöser und psychischer Art sind ausgeschlossen
Am weitesten verbreitet ist die Alte Leipziger, die über den Versicherungsmakler „Albatros“ (Tochtergesellschaft der Lufthansa) exklusiv vertrieben wird. Dies wird jedoch nur als Kombinationsprodukt in Verbindung mit einer Altersvorsorge der dritten Schicht angeboten (sowohl klassisch als auch fondsgebunden).

Die Loss of License kann auch als Direktversicherung abgeschlossen werden. Davon ist jedoch eher abzuraten, da dies steuerliche Nachteile im Leistungsfall hat. In diesem Fall besteht eine Pflicht zur Vollversteuerung der Rente und (sofern der Kunde gesetzlich krankenversichert ist) die Beitragspflicht zur Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung und Krankentagegeld

Häufig wird die Jahresarbeitsentgeldgrenze überschritten, so dass die Möglichkeit besteht sich privat zu versichern. Beim Krankentagegeld ist darauf zu achten, dass eine Fluguntauglichkeit gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit ist.

Sachversicherungen

Je nach Einsatzgebiet, sollten Sie innerhalb der Privathaftpflicht, Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung auf weltweiten Geltungsbereich achten. Bei der Hausratversicherung empfiehlt es sich, die Leistungen der Außenversicherung genau zu prüfen. Gute Hausrat-Anbieter versichern zudem automatisch aufgegebenes Reisegepäck und Rückreisekosten.

Zum Autor
DEMV-Maklerbetreuer Guido StendelGuido Stendel ist Maklerbetreuer und Digitalisierungsspezialist der ersten Stunde beim Deutschen Maklerverbund. Er kennt das MVP “Professional works” seit dessen Entstehung im Jahr 2009 – und sämtliche Kniffe und Tricks, die Maklern die Arbeit erleichtern. Dank eigener langjähriger Erfahrung als Vermittler weiß er um die größten Zeitfresser im Makleralltag und wie man sie automatisiert.

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