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MEDIZINER

Grundlagen der medizinischen Ausbildung

Die Ausbildungszeit von Ärzten an einer Hochschule beträgt in Deutschland im Normalfall zwölf Semester. Anschließend erfolgt ein praktisches Jahr (PJ), in dem Erlerntes im realen Krankenhausalltag angewendet wird. Im Anschluss an das PJ müssen Ärzte das umgangssprachlich genannte „Hammerexamen“ ablegen, bei dem alle Kenntnisse, die im Medizinstudium und im PJ erworben wurden, in einer fünftägigen Prüfungsprozedur (drei Tage schriftlich, zwei Tage mündlich) abgefragt werden.

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung ist der Student Assistenzarzt (meist im Krankenhaus, mitunter auch in Praxen) und wird gleichzeitig zum Facharzt ausgebildet. Voraussetzung für die Zulassung zur Facharztprüfung ist eine im Vorhinein festgelegte Anzahl an Fällen behandelt zu haben. Beispielsweise muss der Chirurg eine bestimmte Summe an Operationen – wie Gallenblasen- oder Blinddarmentfernungen – durchführen. Die geforderte Operationsanzahl legt die Bundesärztekammer fest. Die Soll-Zahlen sind innerhalb von fünf bis sechs Jahren erreichbar (häufig dauert es aufgrund von Unterbrechungen wegen Schwangerschaft und Elternzeit jedoch länger) und die Facharztprüfung kann abgelegt werden.

Die Bezeichnungen „Oberarzt“ und „Chefarzt“ stehen im Krankenhausbetrieb lediglich für eine bestimmte Funktion und den Erfahrungsschatz und haben nichts mit einer weiteren staatlichen Qualifikation zu tun. Pro Abteilung kann es mehrere Funktionsoberärzte geben, jedoch immer nur einen leitenden Oberarzt und einen Chefarzt. Doppelbesetzungen dieser Positionen kommen de facto nur in Übergangsphasen vor, wenn der bisherige Chefarzt beispielsweise in den Ruhestand geht.

Altersvorsorge

Ärzte haben aufgrund der langen Ausbildungsphase meist weniger Zeit eine eigene Altersvorsorge aufzubauen. Um die Versorgungslücke zu schließen, sind somit höhere Sparraten notwendig. Statt innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Versorgungsansprüche in eigenständigen Versorgungswerken aufgebaut. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Versorgungswerk, in dem der Arzt Zwangsmitglied ist. Die Höhe der Versorgungsansprüche schwankt und ist abhängig von dem Wirtschaftserfolg des jeweiligen Versorgungswerks (Verzinsung des Deckungsstocks, Verwaltungskostenquote etc.). Es handelt sich um ein kapitalgedecktes Rentenversicherungssystem. Um die Versorgungslücke zu ermitteln, empfiehlt es sich, eine Anfrage bezüglich der Altersvorsorgeansprüche beim zuständigen Versorgungswerk zu stellen.

Angestellte Ärzte im Krankenhaus

…haben keinen Anspruch auf eine Förderung nach §10a EStG (Riester). Jedoch kann im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge z. B. eine Direktversicherung abgeschlossen werden. Ein potentieller Abschluss sollte allerdings im Vorhinein gut durchdacht werden: Häufig wechseln Ärzte aufgrund der extremen Arbeitsbelastung im Krankenhaus (Nachtdienste, 24-Stunden-Dienste) nach erfolgter Facharztprüfung in eine ambulante Praxis und machen sich selbständig. In diesem Fall entfällt die Förderung nach § 3.63 EStG (betriebliche Altersvorsorge).

Als Versorgungsmöglichkeiten bleiben in diesem Fall die Privatvorsorge und die Rürup-Rente.

Niedergelasene Mediziner…

…haben weder Anspruch auf eine Förderung nach § 10a EStG (Riester) noch auf die Förderung nach § 3.63 EStG (bAV).

Als Versorgungsmöglichkeiten bleiben somit die Privatvorsorge und die Rürup-Rente.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Fall der Berufsunfähigkeit stehen dem Arzt als Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk ebenfalls Ansprüche zu. Diese umfassen meist eher schwache Leistungen und werden nur bei einer diagnostizierten 100-prozentigen Berufsunfähigkeit ausgezahlt.

Viele Versorgungswerke empfehlen ihren Mitgliedern deshalb aktiv den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, um sich vor Einkommenseinbußen zu schützen.

Zwei Klauseln im Vertragswerk sind für Mediziner besonders intensiv zu prüfen:

A. Infektionsklausel

Aufgrund des häufigen Kontakts mit Patienten stehen Ärzte, die selbst an diversen Krankheiten leiden, in der Meldepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. Daher ist es wichtig, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein gesetzlich oder behördlich ausgesprochenes Tätigkeitsverbot offiziell als Berufsunfähigkeit wertet.

B. Strahlenbelastung

Bestimmte Fachärzte sind besonders hoher Strahlenbelastung ausgesetzt. Dazu gehören z. B. Chirurgen im OP, Kardiologen oder Ärzte, die angiographieren. Auch wenn die Strahlenbelastung permanenter Kontrolle unterliegt und jedes Krankenhaus einen eigenen Strahlenschutzbeauftragten ernennt, ist eine zu hohe Strahlenbelastung potentiell möglich – und kann zur Berufsunfähigkeit führen. In diesem Fall sollte die Berufsunfähigkeit aufgrund von Strahlenbelastung ebenso in der Versicherung abgedeckt sein.

Berufshaftpflicht

Assistenzärzte befinden sich noch in der Ausbildung, jede Handlung wird von einem Fach- oder Oberarzt kontrolliert. Daher kann ein Assistenzarzt nicht in die Haftung genommen werden.

Für alle anderen Mediziner ist eine Berufshaftpflicht dringend anzuraten. Egal ob Sach-, Personen- oder Vermögensschaden – ein Arzt kann grundsätzlich in die Haftung genommen werden. Viele Krankenhäuser bieten ihren angestellten Ärzten eine Berufshaftpflicht.

Diese sollte genauestens auf Lücken im Versicherungsschutz geprüft werden. Relevante Parameter sind vor allem:

  • Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden
  • Versicherungssummen für Vermögensschäden
  • Maximierung
  • Erweiterter Strafrechtsschutz
  • Schlüsselverlustrisiko
  • Mietsachschäden
  • Praxisabwasserschäden
  • Eingebrachte Sachen der Patienten
  • Bearbeitungs-/ Tätigkeitsschäden

Praxisinhalt – Glasbruch – Ertragsausfallversicherung

Die Praxisinhaltsversicherung ist bei einer Arztpraxis das Pendant zur Hausratversicherung bei privaten Haushalten. Die Versicherungssumme muss genau ermittelt werden – nur so können die Kunden vor einer möglichen Unterversicherung geschützt werden.

Mit der Ertragsausfallversicherung werden Ertragsausfälle aufgrund eines Sachschadens reguliert. Kommt es beispielsweise durch Brand, Leitungswasserschaden, Einbruchdiebstahl oder Sturm zum Arbeitsstillstand in der Praxis, laufen die monatlichen Kosten wie Personal, Miete etc. trotzdem weiter. Die Ertragsausfallversicherung bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Negativfolgen einer Betriebsunterbrechung.

Die Berechnung der Versicherungssumme sollte großzügig erfolgen und richtet sich nach den Umsatzerlösen, abzüglich variabler Kosten wie Wareneinsatz. Wird am Ende des Versicherungsjahres eine zu hohe Versicherungssumme festgestellt, kann bis zu einem Drittel der Jahresprämie rückvergütet werden.

Unfallversicherung

Für bestimmte Fachärzte wie Chirurgen ist Fingerfertigkeit bei der Ausübung des Berufes eine entscheidende Voraussetzung. Kommt es aufgrund eines Unfalles zum Verlust von Gliedmaßen, kann der Beruf unter Umständen nicht mehr ausgeübt werden. Deshalb ist es für diese Fachärzte sinnvoll, sich für Gesellschaften mit verbesserter Gliedertaxe innerhalb der Unfallversicherung zu entscheiden.

Über unseren Vergleichsrechner filtern Sie nach speziellen Mediziner-Tarifen. Mitglieder nutzen diesen kostenfrei.

Zum Autor

Guido Stendel ist Maklerbetreuer und Digitalisierungsspezialist der ersten Stunde beim Deutschen Maklerverbund. Er kennt das MVP “Professional works” seit dessen Entstehung im Jahr 2009 – und sämtliche Kniffe und Tricks, die Maklern die Arbeit erleichtern. Dank eigener langjähriger Erfahrung als Vermittler weiß er um die größten Zeitfresser im Makleralltag und wie man sie automatisiert.

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