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GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER GMBH

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) gelten trotz ihrer Beteiligung am Unternehmen lohnsteuerlich als Arbeitnehmer. Damit können sie wie andere Arbeitnehmer die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung nutzen. Anders als normale Arbeitnehmer sind GGFs in vielen Fällen von der Sozialversicherungspflicht befreit. Sie sparen damit die Beiträge für die gesetzlichen Versorgungssysteme und können die finanziellen Mittel gezielt zum Aufbau Ihrer Altersversorgung einsetzen – idealerweise steueroptimiert über die GmbH.

Befreiung von der Sozialversicherungspflicht

Besteht Unsicherheit im Hinblick auf den Sozialversicherungsstatus (abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit), so bleibt nach § 7a Absatz 1 SGB IV die Möglichkeit, per Anfrageverfahren eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund über den Status des Erwerbstätigen zu beantragen. Die Clearingstelle übernimmt die formalisierte Prüfung im Auftrag aller Sozialversicherungsträger.

Folgende Personengruppen können von der Sozialversicherungspflicht befreit werden:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienangehörige (Ehegatte, Kinder, Lebensgefährte mit gleicher Meldeanschrift)
  • Geschäftsführer ohne Anteile
  • Prokuristen
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

Der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht kann stattgegeben werden, sofern nachgewiesen ist, dass eine „arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit“ ausgeübt wird. Einige relevante Bewertungskriterien sind:

  • Wie hoch ist die Kapitalbeteiligung?
  • Besteht freie Arbeitsgestaltung in Hinblick auf Arbeitszeiten, Urlaub und Arbeitsort?
  • Kann auf die Geschicke der GmbH maßgeblich Einfluss genommen werden?
  • Besteht ein Unternehmerrisiko?
  • Handelt es sich um einen GGF einer Familien GmbH?
  • Welche Branchenkenntnisse und Erfahrungen bestehen?

Altersvorsorge

GGFs haben generell einen besonders hohen Versorgungsbedarf. Zum einen werden im Regelfall keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Zum anderen sind Einkommen und Lebensstandard deutlich höher als bei anderen Berufsgruppen.
Die Versorgung eines GGFs kann anhand verschiedener Bausteine gesichert werden. Als Sockel bietet es sich an, eine Direktversicherung abzuschließen. Diese wird nach § 3.63 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei aufgebaut. Maximal werden Beiträge bis vier Prozent der BBG gefördert. Wenn zudem keine weitere Direktversicherung nach § 40 b EStG besteht (alle Direktversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden) können weitere 150 € monatlich steuerfrei umgewandelt werden.
Um die Versorgungslücke zu schließen, kann zusätzlich in die Unterstützungskasse und/oder in eine Pensionszusage eingezahlt werden. Die Altersvorsorge-Aufwendungen können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Warte- und Probezeit bei Unterstützungskasse und Pensionszusage

Bei Neugründung einer GmbH gilt das kaufmännische Vorsichtsprinzip. Damit ist gewährleistet, dass die Aufwendungen dauerhaft getragen werden können. Fünf Jahre nach Firmengründung besteht Anspruch auf Leistungen der Unterstützerkasse oder auf Pensionszusage. Sofern bereits die gleichen Tätigkeiten in einer anderen Unternehmensform erfolgten, können die Zeiten angerechnet werden.
Bei einer Neueinstellung eines GGFs gilt – um die Eignung festzustellen – eine Probezeit von zwei bis drei Jahren, bevor eine Versorgungszusage vom Unternehmen gegeben wird.

Unterschiede zwischen Unterstützungskasse und Pernsionszusage

Das Modell der Unterstützungskasse (U-Kasse) ist ein gängiger Weg der betrieblichen Altersvorsorge. Hier finden Sie eine Übersicht zu Bedingungen und Leistungen der U-Kasse:

  • Versorgung bleibt bilanzneutral
  • Passgenaue Ausfinanzierung – kein Finanzierungsrisiko
  • Verwaltungsarm: Versorgungsleistung wird direkt von der U-Kasse an Arbeitnehmer und GGF gezahlt
  • Verpflichtung des Unternehmens regelmäßige oder steigende Beiträge aufzuwenden

Der Rechtsanspruch auf Versorgung besteht gegenüber dem Unternehmen, nicht gegenüber der U-Kasse. Diese unterliegen dabei weder einer speziellen Anlagevorschrift noch einer staatlichen Aufsicht. Daher empfiehlt sich die Rückdeckung über eine Lebens- oder Rentenversicherung. So ist das Versorgungsausfallrisiko im Falle der Insolvenz des Unternehmens ausgelagert. Das Unternehmen begrenzt das Risiko der Nachfinanzierung. Im Januar 2017 wurde der Garantiezins für Neuabschlüsse von Lebensversicherungen allerdings auf 0,9 Prozent gesenkt. Somit kommen neben klassischen Rentenversicherungen vermehrt Hybrid-Varianten zum Einsatz, die auf der einen Seite die eingezahlten Beiträge garantieren, auf der anderen Seite einen höheren Anteil des Beitrages renditestärker anlegen können.

Gegenüber der U-Kasse ist das Modell der Pensionszusage (Direktzusage) abzuwägen. Deren Bedingungen und Leistungen lauten wie folgt:

  • Bilanzwirksam: Pensionsrückstellungen mindern den zu versteuernden Gewinn
  • Unternehmen ist Träger und gewährleistet die Versorgung
  • Einmalbeiträge – beispielsweise durch Bonuszahlungen – möglich

Der Rechtsanspruch auf Versorgung besteht gegenüber dem Unternehmen. Pensionszusagen unterliegen weder einer speziellen Anlagevorschrift noch einer staatlichen Aufsicht. Daher empfiehlt sich die Rückdeckung über eine Lebens- oder Rentenversicherung. Das Versorgungsausfallrisiko im Falle der Insolvenz des Unternehmens ist damit ausgelagert. Das Unternehmen begrenzt das Risiko der Nachfinanzierung. Der Wertzuwachs der Police erhöht den Firmengewinn und die Beiträge können wiederum als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Keyman-Versicherung

Mit einer Schlüsselkraftversicherung sollen im Unternehmen Liquiditätsausfälle ausgeglichen werden, die insbesondere bei schwerer Krankheit, Unfall oder Tod einer Schüsselkraft entstehen können. Schlüsselkräfte sind in der Regel leitende Angestellte, Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wird.

Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer sowie Beitragszahler und hinsichtlich der Versicherungsleistung allein bezugsberechtigt. Die Versicherung wird ausschließlich auf das Leben der Schlüsselkraft abgeschlossen.

Ist der Versicherungsnehmer eine Kapitalgesellschaft (z. B. eine AG oder GmbH), so gilt Folgendes:

  • Die Beiträge sind als Betriebsausgaben im Sinn des § 4 Abs. 4 EStG abzugsfähig, da bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich von einer betrieblichen Veranlassung auszugehen ist.
  • Möglicherweise entstehende Ansprüche müssen in der Bilanz aktiviert werden. Die Höhe des zu aktivierenden Wertes entspricht der Höhe des Wertes des Fondsvermögens (z. B. bei einer Dread Disease).
  • Die Leistungen aus der Versicherung sind Betriebseinnahmen.
  • Die obligatorische Mitversicherung von Kindern muss daher ausgeschlossen sein (z. B. bei einer Dread Disease).

Die Keyman-Versicherung kann als Dread Disease, Unfallversicherung oder Multi-Rente versichert werden. Der potenzielle Bedarf sollte in einem ausführlichen Kundengespräch erörtert werden.

Weiterer Versicherungsbedarf

Weitere wichtige Versicherungen sind:

  • Private oder gesetzliche Krankenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Ggf. Unfallversicherung
  • Betriebliche Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Geschäftsinhalt etc.)
  • Ergänzende private Sachversicherungen (Privathaftpflicht, Hausrat etc.)

Nähere Informationen zu den Versicherungen finden Sie in den Texten zu den weiteren Zielgruppen.

Dread Disease und Multi-Rente

Dread Disease

Die Versicherung leistet eine Einmalzahlung bei Eintritt bestimmter, fest definierter schwerer Krankheiten wie beispielsweise Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs. Die Leistung erfolgt unabhängig davon, ob der Beruf im Krankheitsfall weiter ausgeübt werden kann. Die Versicherungsdauer kann – je nach Wunsch – eine bestimmte Ziellaufzeit haben oder lebenslang bestehen. Wird eine Nachversicherung beantragt, so erfolgt diese ohne erneute Gesundheitsprüfung. Jedoch ist meist ein Höchstalter festgelegt, das nicht überschritten sein darf. Kinder der versicherten Person sind automatisch – mit gewissen Einschränkungen – beitragsfrei mitversichert (Achtung: Gilt nicht, wenn die Beiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, s. o.). Auch Personen mit psychischen Vorerkrankungen können den Versicherungsschutz beantragen.

Multi-Rente

Die Multi-Rente sichert Personen gegen finanzielle Belastungen als Folge von Unfall und Krankheit ab. Der Schutz durch die Multi-Rente greift bei klar definierten Einschränkungen von Gesundheit bzw. körperlicher Leistungsfähigkeit. Die Leistung erfolgt unabhängig davon, ob der Beruf weiter ausgeübt werden kann.

D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung)

Die D&O-Versicherung ist ein Angebot für Organmitglieder wie GmbH-Geschäftsführer, AG-, Stiftungs- und Vereinsvorstände, Aufsichtsräte und Beiräte sowie leitende Angestellte und Prokuristen. Sie schützt vor finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) und gegenüber Ansprüchen Dritter (Außenhaftung). Bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme sind die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr sowie die Zahlung von Schadenersatzansprüchen versichert.

Zum Autor

Guido Stendel ist Maklerbetreuer und Digitalisierungsspezialist der ersten Stunde beim Deutschen Maklerverbund. Er kennt das MVP “Professional works” seit dessen Entstehung im Jahr 2009 – und sämtliche Kniffe und Tricks, die Maklern die Arbeit erleichtern. Dank eigener langjähriger Erfahrung als Vermittler weiß er um die größten Zeitfresser im Makleralltag und wie man sie automatisiert.

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