Auszubildende sind eine wichtige Stütze in Unternehmen und mittelfristig eine interessante Zielgruppe für Versicherungsmakler. Aufgrund der konjunkturell guten Lage treten mittlerweile die meisten Auszubildenden nach dem Abschluss in ein festes Angestelltenverhältnis über.
Doch schon während der Ausbildungszeit besteht Handlungsbedarf zwecks Risikoabsicherung. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu den Themen
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- finanzielle Fördermöglichkeiten
- Privathaftpflicht
I. Starter-BU oder vollwertige BU?
Gerade Berufsstarter erfüllen noch nicht die gesetzliche Mindesteinzahlungsdauer, die nötig ist, um die staatliche Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen zu können. Umso wichtiger ist es, dass Auszubildende diesbezüglich abgesichert sind.
Aufgrund der geringen finanziellen Spielräume von bestimmten Kunden haben viele Gesellschaften sogenannte Starter-BUs entwickelt. Die Funktionsweise ist immer ähnlich:
Versicherungen bieten einen Einsteigertarif an, bei dem zu Beginn ein vergleichsweise geringer Beitrag bei einer relativ hohen Rentensumme gezahlt wird. Über die Vertragslaufzeit steigt der zu zahlende Beitrag an. Ab einem vertraglich festgelegten Alter ist ein Tarifwechsel in die vollwertige BU ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Zusätzlich gibt es verschiedene Nachversicherungsgarantien, um die Rente dem Bedarf anpassen zu können. Nachversicherungsgarantien sind im Regelfall durch den Kunden nur mittelbar beeinflussbar wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes oder ein deutlicher Einkommenssprung.
II. Umfangreiche Fördermöglichkeiten für Azubis
Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) können vom Arbeitgeber als zusätzliche Leistungen zum Gehalt gewährt werden. Die Höhe variiert meist zwischen sechs und maximal 40 € monatlich. Für die folgenden Anlagen kann zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden:
- Bausparvertrag
- Investmentfonds
Achtung: Lebensversicherungen oder Banksparpläne werden nicht mehr gefördert.
|
Bausparvertrag |
Investmentfonds |
---|---|---|
Maximalförderung pro Jahr |
470 € | 400 € |
Förderhöhe in Prozent |
9 Prozent | 20 Prozent |
Förderhöhe in Euro |
43 € p. a. | 80 € p. a. |
Einkommensgrenze Alleinstehende |
17.900 € p. a. | 20.000 € p. a. |
Quelle: Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (17. November 2015)
Tipp: Beide Arbeitnehmersparzulagen können parallel in Anspruch genommen werden.
Weitere Fördermöglichkeiten bestehen bei Abschluss einer Riester-Rente. Alle Sparer, die unter 25 Jahre alt sind, bekommen eine einmalige Zulage von 200 €. Um die maximale Grundzulage in Höhe von 175 € p. a. zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent vom zu versteuernden Vorjahreseinkommen eingezahlt werden.
III. Privathaftpflicht
Solange die Erstausbildung besteht und der Auszubildende die gleiche Meldeadresse wie die Eltern hat, kann dieser beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben. Diverse Gesellschaften bieten mittlerweile kostenfreie Nachversicherungsgarantien nach der Berufsausbildung an, sofern der Auszubildende noch im Haushalt der Eltern lebt.
In unserem Vergleichsrechner zur Privathaftpflicht haben Sie die Möglichkeit, Gesellschaften nach dem Umfang der Nachversicherungsgarantien zu filtern.