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ANGESTELLTE IM ÖFFENTLICHEN DIENST

Allgemein

Unter Angestellten im öffentlichen Dienst verstehen sich Mitarbeiter in öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen.

Zum öffentlichen Dienst gehören im Wesentlichen Mitarbeiter der Verwaltung, die beispielsweise in Schulen oder Universitäten, bei Sozialversicherungsträgern oder staatlichen Krankenhäusern beschäftigt sind. Die Stellenbesetzung unterliegt gemäß § 33 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bestenauslese. Parallel ist die Frauenförderung gesetzlich festgeschrieben (§ 3 GG).

Seit vielen Jahren nimmt die Anzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ab. In diesem Berufssektor besteht ein langjähriger Trend zum Personalabbau. Mitarbeiter von Kirchen sind nicht direkt dem öffentlichen Dienst zuzuordnen. Zwar haben diese den Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften, jedoch gelten für Kirchen verfassungsrechtlich garantierte Rechtsnormen, die deren Autonomie sichern sollen.

Altersvorsorge – VBLU

Die Abkürzung VBLU steht für Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.V.

Der Verband organisiert die betriebliche Altersversorgung für seine Vereinsmitglieder, d. h. für die öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Angestellte im öffentlichen Dienst haben einen Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte Entgeld-umwandlung. Der Mitarbeiter kann sich mit eigenen Beiträgen zusätzlich an seiner Versorgung beteiligen. Die VBLU ist eine Zusatzversorgung zur gesetzlichen Renten-versicherung, auf die der Angestellte im öffentlichen Dienst ebenfalls Anspruch hat.

Im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrags VBLU mit einem Versicherungskonsortium werden folgende Leistungen erbracht:

  • Lebenslange Altersrente
  • Teilweise/volle Erwerbsminderungsrente
  • Witwen-/Witwerrente
  • Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartner (LPartG)
  • Waisenrente

Der Gruppenvertrag ist abschlusskostenfrei und die zu zahlenden Verwaltungsgebühren sind preisgünstig. In den meisten Fällen wird der Versorgungsanspruch im Rahmen einer Direktversicherung geregelt – mit den üblichen Vorteilen, die sich aus § 3.63 EStG ergeben:

  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlung (maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung).
  • Zusätzliche steuerfreie Beiträge bis zu 1.800 € pro Jahr für Neuzusagen, sofern die Pauschalversteuerung (§ 40 b EStG) nicht genutzt wird.
  • Versicherungen durch Entgeltumwandlung sind gesetzlich geschützt und sofort unverfallbar.
  • Die betriebliche Altersvorsorge ist Hartz-IV-sicher (keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II).

Riester Rente

Zusätzlich haben Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit zu „riestern“. Ob sich die Entgeldumwandlung oder die Riester-Rente für Ihren Kunden als sinnvoller zeigt, ist situationsabhängig.

Die Vorteile der VBLU sind v. a. die vergünstigten Konditionen (keine Abschlusskosten, geringere Verwaltungskosten).
Die Riester-Rente bietet gegenüber der Direktversicherung den Vorteil, dass zur Auszahlung keine Krankenversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Bei der demografischen Entwicklung sind steigende Beitragssätze der GKV unumgänglich und Prognosen von Wissenschaftlern gehen von Beitragssätzen für die GKV ab 2030 von 22 bis 25 Prozent aus. Dies reduziert die zu erwartende Rentenauszahlung einer Direktversicherung erheblich.

Um die steuerlichen Förderungen maximal auszureizen, können höher verdienende Angestellte beide Wege nutzen.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung

Bei dieser Zielgruppe handelt es sich um Angestellte des öffentlichen Dienstes, die nicht mit Beamten zu verwechseln sind. Entsprechend gibt es einen Arbeitgeber, keinen Dienstherrn.

Bei der Empfehlung einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung muss somit keine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart werden. Es besteht weder Anspruch auf Beihilfeleistungen noch die generelle Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Sobald Ihr Kunde oberhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze verdient, hat er die Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV.

Über die genannte Besonderheit im Bereich VBLU gibt es für Angestellte im öffentlichen Dienst keine Unterschiede gegenüber Angestellten in der Privatwirtschaft.

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Zum Autor

Guido Stendel ist Maklerbetreuer und Digitalisierungsspezialist der ersten Stunde beim Deutschen Maklerverbund. Er kennt das MVP “Professional works” seit dessen Entstehung im Jahr 2009 – und sämtliche Kniffe und Tricks, die Maklern die Arbeit erleichtern. Dank eigener langjähriger Erfahrung als Vermittler weiß er um die größten Zeitfresser im Makleralltag und wie man sie automatisiert.

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