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Renter

Rentner beim Renteneintritt

Seit dem 01.01.2008 gilt ein gesetzliches Regelrenteneintrittsalter von 67 Jahren. Grundsätzliche (Zusatz-)Regelungen lauten diesbezüglich wie folgt:

  • Jeder, der mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eingezahlt hat, erwirbt einen Rentenanspruch.
  • Erziehungszeiten werden angerechnet.
  • Wenn mindestens 35 Jahre in die GRV eingezahlt wurde, kann die gesetzliche Altersrente mit 63 Jahren beantragt werden.
  • Pro Jahr, das der Rentner früher Rente bezieht, wird eine dauerhafte Kürzung der Altersrente von 3,6 Prozent vorgenommen.
  • Frauen, die vor 1951 geboren sind, können schon mit 60 Jahren (unter Berücksichtigung der Abschläge) in Rente gehen. Vorausgesetzt wird, dass mindestens 15 Jahre in die GRV eingezahlt wurde, davon zehn Jahre nach dem 40. Lebensjahr.

Berechnung der Altersbezüge

Die Höhe der erwarteten Rente kann exakt ermittelt werden. Den Rentenrechner finden Sie auf der Onlineseite der Deutschen Rentenversicherung.

Rentenantrag stellen

Der Rentenantrag sollte rechtzeitig gestellt werden, da Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Monaten entstehen können. Es empfiehlt sich, gemeinsam mit einem Rentenberater den richtigen Beantragungszeitpunkt der Rente zu ermitteln. Wenn bestimmte Mindesteinzahlungszeiten erreicht sind, kann dauerhaft eine höhere Rente gesichert werden. Anlaufpunkte sind die Auskunftsstellen der Deutschen Rentenversicherung, aber auch Versicherungsämter, Kommunen oder Gewerkschaften.

Kapitalisierung oder Verrentung?

Meist werden zu Beginn des Renteneintritts Kapitalauszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen fällig. Doch was lohnt sich mehr? – Zwei Argumentationsweisen:

Pro Kapitalisierung

Mit Beginn der Auszahlung meiner Kapitallebensversicherung werde ich von meiner Versicherung wieder genauso umgarnt wie bei Vertragsabschluss. Danach hatte ich 30 Jahre nichts gehört und mir deshalb vorgenommen, diesmal gründlicher über meine Anlageentscheidung nachzudenken. Bei der mir angebotenen Verrentung bekomme ich jeden Monat nach dem Taschengeldprinzip von der Versicherung Geld zugewiesen. Habe ich mich einmal für die Verrentung entschieden, gehört mein jetziges Kapital der Versicherung. Im Gegenzug erwerbe ich einen Rentenanspruch. Doch im Rentenalter benötige ich Flexibilität und keine Bevormundung, die festlegt, wie viel Geld mir jeden Monat zur Verfügung steht. Wenn ich noch einmal eine Weltreise machen möchte, soll es nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern. Und falls ich früh versterbe, haben meine Erben etwas von meinem Erspartem und nicht die Versichertengemeinschaft.

Zudem leuchtet mir nicht ein, warum ich eine Rentenversicherung abschließen soll, wenn doch der Garantiezins auf historisch niedrigem Niveau bei gerade einmal 0,9 Prozent p.a. liegt.

Vor dem Hintergrund der Euro-Krise stelle ich mir zudem die Frage: Was passiert, wenn nicht nur die Banken in eine Schieflage kommen, sondern auch die Versicherer? Denn diese investieren überwiegend in Staatsanleihen der Euro-Zone. Ist es sinnvoll, das komplette finanzielle Vermögen in nur einer (zudem stark alternden) Weltregion anzulegen? Bereits die Zahlung meiner gesetzlichen Rente ist stark von der wirtschaftlichen Stärke Deutschlands abhängig. Das Klumpenrisiko alles auf eine Karte zu setzen, ist mir zu groß.

Lieber habe ich die Flexibilität mein Vermögen jederzeit umzuschichten und in die Regionen zu investieren die wachsen und somit sicher(er) sind.

Pro Verrentung

Ich habe aus meiner privaten Altersvorsorge 275.000 € ausgezahlt bekommen und allein die Höhe der Summe macht mir Angst. Bisher habe ich monatlich einen bestimmten Betrag zur Verfügung, von dem ich meinen Lebensunterhalt bestreite. Was passiert, wenn ich das Geld schlecht anlege? Mein Nachbar hat von der Hamburger Sparkasse „todsichere“ Zertifikate von Lehmann verkauft bekommen. Das „todsicher“ auch Totalverlust bedeuten kann, stand nicht im Beratungsprotokoll.

Ich bin froh, dass mir die Versicherung das Anlagerisiko abnimmt und ich mir nicht permanent Gedanken über mein Geld machen muss. Jetzt mit 67 Jahren habe ich noch die Möglichkeit, mich um mein Geld zu kümmern. Doch mit 80 oder 85 Jahren? Ich stelle mir gerade vor, wie ich mit meinem Smartphone beim Besuch der Enkelkinder heimlich die Börsenkurse checke, um nicht Gefahr zu laufen, bei einem Absturz der Börsen Geld zu verlieren.

Wenn ich mir das Kapital auszahlen lasse und ich einen Auszahlplan einrichte, muss ich schon heute mein Sterbealter kalkulieren. Doch woher soll ich wissen wie lange ich lebe? Was passiert, wenn ich wie meine Großmutter 103 Jahre alt werde aber das Kapital bereits mit 90 Jahren aufgebraucht ist? Soll ich in dem Alter noch Sozialhilfe beantragen?

Das Angebot meines Versicherungsmaklers kommt mir gerade recht. Ich bekomme eine feste, vertraglich garantierte und vor allem lebenslange Rente. Inklusive der Überschussbeteiligung liege ich bei einer Durchschnittsverzinsung von fast 4,5 Prozent pro Jahr. Und das bei einer sicheren Anlage, um die ich mich nicht kümmern oder sorgen muss.

Krankenversicherung der Rentner

Rentner, die eine Rente der Deutsche Rentenversicherung Bund beziehen, sind innerhalb der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Die Krankenkasse kann – sofern keine Mindestbindungsfrist besteht – frei gewählt werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass mindestens zu neun Zehnteln der zweiten Hälfte des Erwerbstätigkeitszeitraums eine Mitgliedschaft innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat – egal ob in Form einer Pflicht-, Familien- oder freiwilligen Versicherung.

Generell gilt der einheitliche allgemeine Beitragssatz, wobei der Rentenversicherungsträger und der Rentner je für die Hälfte des Beitrags verantwortlich sind. 0,9 Prozent trägt der Rentner jedoch allein. Ebenfalls muss die Pflegeversicherung vollständig durch den Rentner getragen werden.

Privat krankenversicherte Rentner erhalten, sofern ein Anspruch auf gesetzliche Rente besteht (BfA/LVA), ebenfalls einen Zuschuss zusätzlich zur privaten Krankenversicherung. Anstelle des Arbeitgebers, der bisher Teile der Beiträge übernommen hat, tritt nun die KVdR. Die Erstattung beträgt 50 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes, maximal jedoch 50 Prozent des zu zahlenden Gesamtbeitrages.

Wegfall der BU: Soll die Unfallversicherung erhöht werden?

Fällt die BU weg, muss situationsabhängig geprüft werden, ob eine Erhöhung der Unfallversicherung sinnvoll ist.

Die BU dient als Substitut des Einkommens. Bleibt aufgrund von längerer Krankheit das Einkommen dauerhaft aus, können mit der BU-Rente die monatlich auflaufenden Kosten getragen werden. Dieses Risiko besteht für den Rentner nicht mehr: Die Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung und gegebenenfalls aus den privaten Altersvorsorgen wird jeden Monat ausgezahlt, unabhängig vom Gesundheitszustand.

Bei der Unfallversicherung hingegen sollen die einmaligen Kosten, die durch einen Unfall entstehen, aufgefangen werden. Dazu gehört beispielsweise eine hochwertige medizinische Versorgung oder ein behindertengerechter Hausumbau. Je nach Kundenprofil und Kundenaktivität ist es sinnvoll, den finanziellen Bedarf Ihres Kunden nach einem Unfall zu schätzen und die Versicherungssummen innerhalb der Unfallversicherung anzupassen.

Pflegerente oder Pflegetagegeld?

Falls sich Ihr Kunde noch nicht um eine finanzielle Absicherung für den Pflegefall gekümmert hat, sollten Sie die Thematik umgehend ansprechen. Hier stellt sich generell die Frage, ob sich für die Variante Pflegetagegeld oder Pflegerente entschieden wird.

Pflegerentenversicherung:

  • Im Pflegefall wird eine vorher festgelegte monatliche Pflegerente ausgezahlt.
  • Im Normalfall enthält die Prämie einen Sparanteil.
    • Während der Laufzeit kann – tarifabhängig – auf vorhandenes Guthaben zugegriffen werden.
    • Im Todesfall wird verzinstes Guthaben an die Angehörigen ausgezahlt.
  • Die Art der Pflege (ob häuslich oder ambulant) spielt normalerweise keine Rolle.
  • Die Prämien in der Pflegerente sind, aufgrund des konstanten Beitrags, relativ stabil kalkuliert und daher meistens höher als im Pflegetagegeld.
  • Die Dauer der Beitragszahlung geht maximal bis zum Eintritt des Pflegefalls.

Pflegetagegeld:

  • Im Pflegefall wird ein fester Tagessatz ausgezahlt.
  • Die Prämie wird ohne Sparanteil kalkuliert. Deshalb ist das Pflegetagegeld meistens wesentlich günstiger als die Pflegerentenversicherung.
  • Oft gibt es bei häuslicher oder ambulanter Pflege Leistungsunterschiede.
  • Der Umfang der Gesundheitsfragen ist merklich geringer als in der Pflegerentenversicherung.
  • Die Beitragszahlung dauert oft bis Eintritt der Pflegestufe III an.
Zum Autor

Guido Stendel ist Maklerbetreuer und Digitalisierungsspezialist der ersten Stunde beim Deutschen Maklerverbund. Er kennt das MVP “Professional works” seit dessen Entstehung im Jahr 2009 – und sämtliche Kniffe und Tricks, die Maklern die Arbeit erleichtern. Dank eigener langjähriger Erfahrung als Vermittler weiß er um die größten Zeitfresser im Makleralltag und wie man sie automatisiert.

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